tcsreisen.ch: Ende der Reise für chinesischen Domain-Grabber

Der Gesuchsteller Touring Club Suisse (TCS) mit Sitz in Vernier in der Westschweiz ist mit knapp 1.6 Millionen Mitgliedern der grösste Verkehrsclub der Schweiz. Neben Pannenhilfe bietet der Verein Fahrzeug-, Reise- und Rechtsschutzversicherungen, Verkehrsinformationen, Beistand für Personen und Fahrzeuge in der Schweiz und im Ausland, betreibt Verkehrssicherheitszentren, zwei Hotels und 37 Campingplätze, organisiert Fahrschulkurse und einiges mehr. Der TCS verfügt über etliche Schweizer Marken und einen sehr hohen Bekanntheitsgrad in der Schweiz, auch bei Nichtmitgliedern. Die Abkürzung “TCS” ist ausserdem Bestandteil des Vereinsnamens.

Der Gesuchsgegner Shandong Trading Ltd. aus Jinan in China ist kein Neuling in WIPO-Verfahren: Er war bereits Gesuchsgegner von Comparis (combaris.ch). Ansonsten ist über das Unternehmen nichts herauszufinden. Shandong ist der Name einer chinesischen Provinz, die mit knapp 100 Millionen Einwohnern die zweitgrösste Chinas ist, Jinan ihre Hauptstadt.

Der Domainname tcsreisen.ch wurde am 5. Juli 2012 registriert und führt zu einer Parking-Webseite mit Ferien- und Reiselinks.

tcsreisen.ch

Wie auch beim früheren WIPO-Verfahren reicht der Gesuchsgegner keine Gesuchserwiderung ein. Er wendet sich jedoch per E-Mail vom 13. Dezember 2012 an die WIPO und bietet dem Gesuchsteller den Kauf des Domainnamens für USD 600 an. Dieser lehnt den Kauf ab. Er würde den Domainnamen nicht von einer dritten Person, die seine Rechte verletzt, kaufen wollen.

Erwägungen und Entscheid

Der Experte Daniel Kraus fasst die Ausführungen des TCS weniger umfassend zusammen als dass dies sein Kollege bei den neulichen Entscheiden (z.B. zum fast identischen tcs-reisen.ch) getan hatte. Unbestritten sind die Namens- und Markenrechte des Gesuchstellers und ihre Verletzung durch die Domainnamenregistrierung, der hohe Bekannheitsgrad und die Verwechslungsgefahr für Besucher der Webseite. Der Experte beschliesst die Übertragung des Domainnamens, die aufgrund der Rechtsverletzung gerechtfertigt ist, zumal auch keine Verteidiungsgründe eingereicht wurden.

Bemerkungen

Dem Urteil ist beizupflichten. Es ist offensichtlich, dass der Gesuchsgegner den Domainnamen nur registriert hat, um mit den bezahlten Links auf der Parking-Webseite Geld zu verdienen. Interessant ist im vorliegenden Fall das Angebot des chinesischen Domain-Grabbers, der TCS könne den Domainamen für USD 600 kaufen. In Anbetracht der Gebühren für das WIPO-Verfahren erscheint dieses Angebot preisgünstig und hätte dem Gesuchsgegner nochmals zusätzliche Einnahmen in der vermuteten Höhe von 5-10 Jahreseinnahmen durch die Werbelinks beschert. Der TCS hat jedoch gut daran getan, dieses Angebot abzulehnen und auf den WIPO-Entscheid zu bestehen.

WIPO-Verfahren Nr. DCH2012-0034, Entscheid vom 1. Februar 2013

Kurzlink hierher: www.domainnamenblog.ch/wipo/tcsreisen.ch

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