Brexit: Briten dürfen keine .eu-Domainnamen mehr besitzen

Der Brexit ist da. Damit gilt, was ich vor viereinhalb Jahren vorausgesagt hatte: Personen und Unternehmen mit Sitz bzw. Wohnsitz im Vereinigten Königreich sind nicht mehr berechtigt, .eu-Domainnamen zu besitzen.

Die zuständige Registerbetreiberin EURid hat Briten im Dezember ein erstes und zweites Mal darüber informiert, dass sie mit dem Austritt aus der Europäischen Union (EU) ihre Berechtigung verlieren, einen .eu-Domainnamen zu halten. Sie mussten bis am 1. Januar 2021 ihr Profil aktualisieren und dabei einen neuen Sitz oder Wohnsitz in einem Mitgliedstaat eintragen.

Mitteilung von EURid

Zusätzlich haben Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats seit Oktober 2019 die Möglichkeit, .eu-Domainnamen zu registrieren, auch wenn sie nicht in einem Mitgliedstaat wohnen. Somit haben auch Britische Doppelbürger die Berechtigung, ihre .eu-Internetadresse zu behalten. Dazu müssen sie diese Information bei ihrer Registrierungsstelle nachführen.

Suspendierung und Widerruf

Wer der Aufforderung von EURid nicht nachgekommen ist, kann seit dem 1. Januar 2021 seine .eu-Domainnamen nicht mehr nutzen. Sie wurden vorerst suspendiert («suspended»), womit sie nicht mehr aktiv genutzt werden können, weder für eine Webseite noch für E-Mail-Adressen.

In diesem Fall haben Britische Bürger und Unternehmen noch bis am 31. März 2021 die Gelegenheit, ihre Berechtigung nachzumelden, womit ihr .eu-Domainname wieder aktiviert wird und für eine Webseite und E-Mail-Adressen verwendet werden kann.

Wer auch diese Frist verpasst, dem wird der .eu-Domainname entzogen. Er erscheint vorerst als «withdrawn» und es ist nicht gewährleistet, dass er zu diesem Zeitpunkt noch wiederhergestellt werden kann. Am 1. Januar 2022 gelten die entzogenen Domainnamen als «revoked» und werden gestaffelt wieder zur Registrierung freigegeben.

Trustee-Dienste

Genauso wie Schweizer Privatpersonen und Unternehmen haben auch Briten die Möglichkeit, das Angebot eines Trustee-Diensts innerhalb der EU zu benutzen, um weiterhin .eu-Domainnamen zu besitzen. Dabei tritt der Trustee-Dienst als Halter auf und stellt seinen Kundinnen und Kunden ausserhalb der EU den Domainnamen zur Verfügung. Der Transfer zu einem solchen Dienstleister musste jedoch vor dem 1. Januar 2021 erfolgen.

lic. iur. Thomas Schneider arbeitet als Community Manager, selbstständiger Webdesigner und Rechtsberater für Internetrecht und insbesondere Domain­namen. Er hat im Jahr 1998 seinen ersten Domainnamen registriert und besitzt heute über 100 schweizerische und internationale Domainnamen.

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