Ein Nachruf auf die WHOIS-Domainnamen-Suche

Wem gehört ein Domainname? Eine kurze Suche in der WHOIS-Datenbank verrät die Antwort. Aber nicht mehr lange. Der vermehrte Missbrauch der hinterlegten Informationen und der gestiegene Wunsch nach Datenschutz haben im Laufe der Jahre für eine immer weitergehende Einschränkung der verfügbaren Angaben gesorgt. Ab dem 1. Januar 2021 sind die Personendaten überhaupt nicht mehr öffentlich zugänglich. SWITCH erteilt nur noch in begründeten Fällen Auskunft.

Umfangreiche Informationen

Als ich im Jahr 1998 meinen ersten Domainnamen registriert hatte, waren die Suchmöglichkeiten bei SWITCH noch mehr als umfangreich. Anders als heute war nicht nur eine Suche nach Domainnamen mit .ch- und .li-Endungen möglich, sondern eine Art Volltextsuche. Wer in meiner Gemeinde besitzt Domainnamen? Einfach nach dem Namen der Gemeinde suchen. Welche Domainnamen besitzt jemand? Einfach den Namen der Person ins Suchfeld eingeben. Welche Domainnamen beginnen, enthalten oder enden mit einem bestimmten Begriff? Auch dafür hält die WHOIS-Suche die Antwort bzw. eine Liste bereit.

Während einiger Zeit hatte SWITCH sogar ein Verzeichnis aufgeschaltet – eine Art Telefonbuch für Domainnamen.

Im Laufe der Zeit wurden die Suchmöglichkeiten immer weiter eingeschränkt, bis nur noch nach spezifischen Domainnamen gesucht werden konnte.

Datenschutz-Anbieter

Der zunehmende Wunsch nach der Geheimhaltung der Halter-Informationen, gerade wenn es sich um Privatpersonen handelt, hat auf der ganzen Welt Privacy Provider entstehen lassen. Anstelle der effektiven Halter-Informationen sind damit im WHOIS-Eintrag nur die Daten der Privacy-Anbieter ersichtlich.

Problematisch ist dies deshalb, weil rein rechtlich ein Halterwechsel stattfindet. Der Privacy-Anbieter wird zum offiziellen Halter des Domainnamens. Im Falle einer Domainnamen-Streitigkeit ist nicht gewährleistet, dass die Kennzeichenrechte des Privacy-Auftraggebers anerkannt werden.

Privacy-Provider schützen zudem nur inaktiv registrierte Domainnamen, die nicht zu einer Webseite führen. Für aktive Domainnamen bzw. die darüber erreichbaren Webseiten gilt die Impressumspflicht.

Neue Regelung ab 1.1.2021

Ab dem neuen Jahr gilt:

«Personendaten des Domain-Namen-Registers sind grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich. Die Registerbetreiberin muss Dritten, die ein überwiegendes legitimes Interesse glaubhaft machen, Zugang zu den im Domain-Namen-Register enthaltenen Personendaten der Kontaktpersonen des betreffenden Domain-Namens gewähren. Der Zugriff wird gestützt auf eine Einzelfallbeurteilung gewährt.»

Wie dies konkret aussehen wird, zeigt sich am 1. Januar 2021. Es ist davon auszugehen, dass im Register mindestens noch ersichtlich sein wird, ob ein Domainname registriert ist oder nicht, die zuständige Registrierungsstelle (Registrar) und das Datum der ersten Registrierung.

Während diese neue Regelung der globalen Entwicklung entspricht und definitiv Vorteile für die Privatsphäre der Halterinnen und Halter mit sich bringt, erschwert sie aber auch die Durchsetzung von Rechten. Denn eine einfache Überprüfung, ob der Halter oder die Halterin eine Berechtigung an einem Domainnamen besitzt, ist damit nicht mehr möglich. Damit stärkt diese Anpassung leider auch die Position von Domainnamen-Grabbern, die zunehmend zum Problem werden.

Anonymisierung auch im Streitbeilegungsverfahren

Für Streitigkeiten um .ch-Domainnamen ist ein Streitbeilegungsverfahren vorgesehen, das durch das WIPO Arbitration and Mediation Center durchgeführt wird. Schon seit Juni 2020 erfolgt in den öffentlich zugänglichen Expertenentscheiden ebenfalls eine Anonymisierung. Anstelle des vollständigen Namens der Gesuchsgegnerin oder des Gesuchsgegners erscheint dieser nur noch abgekürzt, beispielsweise als «D.B.». Eine Überprüfung und Kommentierung der Entscheide durch Dritte wird dadurch weitgehend verunmöglicht.

Auskunft im Einzelfall

Eine Auskunft über die Identität der Halterin oder des Halters eines Domainnamens wird nur noch im Einzelfall erteilt. Dafür muss ein überwiegendes legitimes Interesse glaubhaft gemacht werden. Der  Wortlaut der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SWITCH deutet darauf hin, dass die Hürden zur Auskunfterteilung hoch angesetzt werden. Sie ist mindestens für die Personen und Unternehmen möglich, die ein bereits bestehendes Kennzeichenrecht am Begriff (Name, Unternehmensname, Marke) besitzen. Ob und welche Halterdaten in anderen Fällen, zum Beispiel zum Unterbreiten eines Kaufangebots, mitgeteilt werden, ist fraglich.

Auch die angekündigte Einzelfallbeurteilung lässt darauf schliessen, dass eine eher geringe Anzahl von Anfragen erwartet wird, die von SWITCH mit den aktuellen personellen Ressourcen bewältigt werden können. Auch dafür ist ein strenges Triage-Verfahren notwendig, das wohl beim Ausfüllen eines Online-Formulars stattfinden wird. Es ist noch nicht bekannt, ob die Auskunfterteilung kostenpflichtig sein wird oder nicht.

Kein Schutz für Halter von .swiss-Domainnamen

Die WHOIS-Abfrage von .swiss-Domainnamen listet schon seit längerer Zeit nur noch den Namen der Halterin oder des Halters auf, aber keine weiteren Adressinformationen.

Hier besteht aber nur auf den ersten Blick ein Schutz dieser Daten. Denn .swiss-Domainnamen können nur von Unternehmen und Privatpersonen mit einem Handelsregister-Eintrag registriert werden (und auch dann nur beim Nachweis einer Berechtigung am Begriff). So weist der WHOIS-Eintrag ganz unten auf die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) hin, dank der dann sämtliche Angaben in der UID-Datenbank abgerufen werden können.

Fazit: Suchen Sie noch rasch!

Obwohl die WHOIS-Abfrage schon lange nicht mehr das kraftvolle Werkzeug ist, das es zu Beginn war, werde ich sie wirklich vermissen.

Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SWITCH schützen die Privatsphäre von ehrbaren Halterinnen und Halter von .ch- und .li-Domainnamen. Gleichzeitig erschweren sie aber auch das Vorgehen gegen Domainnamen-Grabber. Reine Auskünfte «aus Interesse» werden nicht mehr möglich sein. Nutzen Sie also den heutigen Silvester-Tag dafür, auf www.nic.ch noch rasch die Inhaberschaft aller Domainnamen abzuklären, die Sie interessieren.

Update 1. Januar 2021: Die neue Domainnamen-Abfrage

Wie erwartet ist seit dem 1. Januar 2021 nur noch ersichtlich, ob ein Domainname registriert ist oder nicht, das Datum der ersten Registrierung sowie die Registrierungsstelle, wobei hier noch nicht alles zu funktionieren scheint. Als zusätzliche Informationen erscheinen der DNSSEC-Status und bei aktiven Domainnamen auch die Name-Server.

lic. iur. Thomas Schneider arbeitet als Community Manager, selbstständiger Webdesigner und Rechtsberater für Internetrecht und insbesondere Domain­namen. Er hat im Jahr 1998 seinen ersten Domainnamen registriert und besitzt heute über 100 schweizerische und internationale Domainnamen.

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