turkcelleurope.ch: Autobatterie schlägt Mobiltelefonie-Gigant wegen fehlendem Kennzeichenrecht

Turkcell ist ein in der Türkei führender Anbieter von Mobiltelefonie (vermutlich ähnlich wie Swisscom in der Schweiz) und dank Roaming auch international tätig und bekannt. Eher unbekannt sind hingegen Turkcelleurope Autobatterien. Beide Angebote machen insofern Sinn, als das englische Wort „cell“ sowohl für Mobiltelefon (cell phone) als auch für Batterie (battery cell) stehen kann.

Yusuf Keyis, eine Privatperson mit Wohnsitz in Olten, importiert Autobatterien aus der Türkei und preist sie in der Schweiz unter dem Namen „Turkcell Europe Power“ an. Viel zu verdienen scheint er damit nicht. Offenbar bleibt er unterhalb der Umsatzschwelle, ab der eine Einzelunternehmung ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Eines hat der Autobatterien-Importeur aber: Den Domainnamen „turkcelleurope.ch“, den er erst im Dezember 2010 registriert hatte. Und den will jetzt auch der Mobiltelefonie-Anbieter, der identische Domainnamen unter verschiedenen Top Level Domains (TLD) besitzt, darunter .com, .de, .at oder .nl.

Im Gegensatz zu früheren WIPO-Verfahren, in denen der Mobiltelefonie-Anbieter obsiegt hatte (D2010-0010 und D2010-0152), hat er in der Schweiz aber einen Nachteil. Denn er besitzt hier weder eine Niederlassung, die ein inländisches Firmenrecht auslösen würde, noch eine (ältere) Schweizer Marke, auf die er sich stützen könnte. Das WIPO-Verfahren für Domainnamen unter der TLD .ch setzt aber genau ein solches Schweizer Kennzeichenrecht voraus. Aufgrund des unterschiedlichen Angebots ist auch das Wettbewerbsrecht keine Hilfe.

Damit bleibt dem Experten Daniel Kraus gar nichts anderes übrig, als das Gesuch des türkischen Mobiltelefonie-Anbieters abzulehnen.

Dieses Ergebnis vermag nicht zu befriedigen. Yusuf Keyis hat aufgrund seiner türkischen Wurzeln sicherlich Kenntnis vom dortigen Mobiltelefonie-Gigant. Da er (auch) als Webdesigner/Webmaster tätig ist („10line.ch“), war es für ihn ein Leichtes, den freien Domainnamen zu registrieren und unter dieser Adresse eine kostenlose Webshop-Lösung (XTC von XT-Commerce) zu installieren. Ob er tatsächlich Autobatterien importiert oder dies lediglich vorgibt, um eine eigene Berechtigung am Namen zu erreichen, kann nicht überprüft werden. Es ist jedoch denkbar, dass ein staatliches Gericht diesen Entscheid umstossen wird.

WIPO-Verfahren Nr. DCH2011-0007, Entscheid vom 12. Mai 2011

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