tausche.ch: Deutscher Taschenhersteller unterliegt gegen Internetportal

Die Gesuchstellerin tausche oHG aus Berlin betreibt die Webseite tausche.de und bietet dort Taschen an. Das Logo mit dem als einzigen Buchstaben nicht ausgefüllten U lässt das Wortspiel Tasche ↔ Tausche erahnen. Tauschen lässt sich dank Reissverschluss der Deckel der Tasche, womit sie sich farblich, saisonal oder für unterschiedliche Gelegenheiten einfach und kostengünstig (ab 15 Euro für einen Taschendeckel) anpassen lässt. Die Gesuchstellerin verfügt über eine internationale Wort-Bild-Marke, die am 29. August 2007 beim Deutschen Patent- und Markenamt für Taschen eingetragen wurde.

Die Gesuchsgegnerin Crea Swiss AG aus Wil SG betreibt das Internetportal suche.ch, auf dem sie Werbeplätze zu verschiedenen Suchbegriffen verkauft (ab 100 Franken/Monat). Insgesamt 6’000 Domainnamen fĂĽhren Internetnutzer, welche ihre Suchbegriffe als Internetadresse eingeben (z.B. www.schuhe.ch oder www.sprachschule.ch) zu jeweiligen Unterseiten des Portals.

Der Domainname tausche.ch wurde gemäss den Angaben der Gesuchsgegnerin vor ĂĽber 10 Jahren registriert. Der Experte Tobias ZuberbĂĽhler hat es wiederum nicht fĂĽr nötig gehalten, wie sonst ĂĽblich bei SWITCH das genaue Registrierungsdatum zu erfragen. Bei Verfahrensbeginn fĂĽhrte der Domainname noch zur suche.ch-Hauptseite, während in der Zwischenzeit eine eigene „Tauschen“-Rubrik mit zurzeit fĂĽnf Werbebannern erreicht wird.

tausche.ch

Die Gesuchsgegnerin hat auf die DurchfĂĽhrung einer Schlichtungsverhandlung verzichtet. Scheinbar hatte sie der Gesuchstellerin im Vorfeld angeboten, den Domainnamen fĂĽr 5’000 Euro zu verkaufen, was bei der aktuellen Belegung ungefähr den Einnahmen eines Jahres entspricht.

Erwägungen und Entscheid

Die Gesuchstellerin bzw. ihr GeschäftsfĂĽhrer Heiko Braun stĂĽtzt seinen Antrag auf die internationale Marke. Er argumentiert, dass die Gesuchsgegnerin ja gar keine Aktivitäten unter der Bezeichnung „tausche“ anbiete und der Domainname daher zu ĂĽbertragen sei. Da der Domainname noch vor der Marke registriert wurde, weist die Gesuchsgegnerin, ebenfalls durch ihren GeschäftsfĂĽhrer Christian Pfister vertreten, das Gesuch zurĂĽck.

Trotz seiner fehlenden Abklärung des genauen Registrierungsdatums hält der Experte die ältere Registrierung des Domainnamens als plausibel, womit das Prinzip „First come first served“ und ein Weiterbenutzungsrecht nach Markenschutzgesetz gilt. Ferner hält er fest, dass die Marke als Imperativ des Verbs tauschen sehr kennzeichnungsschwach ist und sich ihr Schutz bestenfalls auf die geschĂĽtzten Klassen beschränkt. Da die Gesuchsgegnerin unter ihrem Domainnamen keine Taschen anbiete, bestehe kein Anspruch der Gesuchstellerin. Insofern weist der Experte das Gesuch ab.

Bemerkungen

Der WIPO-Entscheid ist sehr unsorgfältig verfasst und enthält diverse Fehler, angefangen beim Sitz der Gesuchsgegnerin („Will“ statt „Wil“), bis zu diversen Verwechslungen von www.tausche.de und www.suche.ch. Vor allem ist aber unverständlich, weshalb der Experte es unterlassen hat, das Registrierungsdatum bei SWITCH abzuklären. Schliesslich ist die Frage, ob der Domainname nun wirklich vor oder nach der Hinterlegung der Marke registriert wurde, zentral. Dem Entscheid selbst ist hingegen beizupflichten.

Das Angebot der Gesuchsgegnerin, den generischen Domainnamen fĂĽr 5’000 Euro zu verkaufen, war völlig berechtigt und erscheint mir auch preislich mehr als fair. Ob dieses Angebot weiterhin gilt und die Gesuchstellerin darauf eingehen wird,

WIPO-Verfahren Nr. DCH2012-0029 vom 17. Dezember 2012

Kurzlink hierher: www.domainnamenblog.ch/wipo/tausche.ch

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