raiffeien.ch: Bank obsiegt gegen Typosquatter

Die Gesuchstellerin Raiffeisen Schweiz Genossenschaft ist die drittgrösste Bank der Schweiz. Neben dem Namensrecht verfĂŒgt sie seit 1993 auch ĂŒber Schweizer Marken und hatte schon frĂŒh, nĂ€mlich am 31.12.1995 den Domainnamen raiffeisen.ch registriert, den sie seither fĂŒr ihren Internetauftritt nutzt.

Der Gesuchsgegner Peter Bachta aus Polen ist einer der „ĂŒblichen VerdĂ€chtigen“: Er hat unzĂ€hlige Domainnamen aus aller Welt registriert und war in der Schweiz bereits frĂŒher als Gesuchsgegner in ein WIPO-Verfahren involviert (deezer.ch). Wie auch damals schon hat er nicht am Schlichtungsversuch teilgenommen und keine Antwort eingereicht.

Der Domainname raiffeien.ch wurde irgendwann innerhalb der letzten 10 Jahre registriert. Der Experte Tobias ZuberbĂŒhler hat es nicht fĂŒr nötig gehalten, wie sonst ĂŒblich bei SWITCH das Registrierungsdatum zu erfragen. Der Domainname ist bei Sedo geparkt.

Obwohl der Registrierungsvertrag in französischer Sprache geschlossen wurde, beschliesst der Experte aufgrund der deutschsprachigen Parking-Webseite und der fehlenden Anfechtung durch den Gesuchsgegner, das Verfahren in deutscher Sprache durchzufĂŒhren.

ErwÀgungen und Entscheid

Die BegrĂŒndung des Gesuchs liest sich wie ein Lehrbuch fĂŒr Domainnamenrecht. Klar und prĂ€gnant haben die AnwĂ€lte der Kanzlei Bratschi Wiederkehr & Buob das Bestehen von schweizerischen Kennzeichenrechten und ihre Verletzung durch den Ă€hnlichen Domainnamen formuliert. Bei diesem sogenannten Typosquatting „nutzt der Nichtberechtigte die Bekanntheit eines Domainnamens aus und lĂ€sst missbrĂ€uchlich einen Ă€hnlich geschriebenen Domainnamen fĂŒr sich registrieren. Tippt ein Internetbenutzer den ihm bekannten Domainnamen in einem Webbrowser versehentlich falsch ein, wird er auf die unerwĂŒnschte Seite des Typosquatters gefĂŒhrt“. Das lĂ€sst sich nicht besser erklĂ€ren.

Der Experte bestĂ€tigt die Verwechslungsgefahr durch das Ă€hnliche Schriftbild und den phonetischen Klang, womit neben marken- auch lauterkeitsrechtliche AnsprĂŒche der Gesuchstellerin verletzt werden. Er beschliesst die Übertragung des Domainnamens.

Bemerkungen

Meines Erachtens hat der Experte bei der Frage der Verfahrenssprache allzu vorschnell entschieden, als er auf die Sprache der Parking-Webseite abstellte. Der Domainnamen-Parking-Anbieter Sedo ermittelt nĂ€mlich per Geo-Tagging automatisch, woher ein Besucher kommt, und blendet den Webseiten-Inhalt in der jeweiligen Landessprache ein. Somit kann sich die Webseite dem in ZĂŒrich basierten Experten gar nicht anders prĂ€sentieren als in deutscher Sprache, wĂ€hrend sie einem Franzosen auf Französisch und einem EnglĂ€nder in Englisch erschienen wĂ€re.

Die Gesuchstellerin bzw. ihre AnwĂ€lte schreiben: „Die AktivitĂ€ten des Gesuchsgegners haben auch direkt nachteilige Konsequenzen fĂŒr die Gesuchstellerin. Die missbrĂ€uchliche Anlehnung des Webauftritts an jenen der Gesuchstellerin sowie die Verlinkung zu Konkurrenzunternehmen verĂ€rgert die Kunden der Gesuchstellerin und schĂ€digt deren Reputation. Entscheiden sich Kunden, mit den auf der Homepage des Gesuchsgegners aufgeschalteten Konkurrenzunternehmen GeschĂ€fte abzuschliessen, entgeht der Gesuchstellerin das entsprechende GeschĂ€ft, und es droht ihr dadurch Schaden in der Form entgangenen Gewinns.“ Damit schiessen sie natĂŒrlich weit ĂŒbers Ziel hinaus. Die Parking-Webseite unterscheidet sich optisch stark von der Webseite der Gesuchstellerin. Und auch sonst wird mangels Inhalt (ausser den Werbe-Links zu externen Webseiten) kein Besucher annehmen, er sei hier bei seiner Bank gelandet. Demzufolge wird sich auch niemand dazu entscheiden, ĂŒber eine der verlinkten Webseiten GeldgeschĂ€fte abzuschliessen.

Trotzdem ist der Übertragung des Domainnamens natĂŒrlich beizupflichten. Gerade Typosquatter-Domainnamen lassen sich aufgrund ihrer Vielzahl kaum vorhersehen und selbst registrieren. In der raschen und einfachen Übertragung des Domainnamens in solchen FĂ€llen liegt die StĂ€rke des WIPO-Verfahrens.

WIPO-Verfahren Nr. DCH2012-0024, Entscheid vom 25. Oktober 2012

Kurzlink hierher: www.domainnamenblog.ch/wipo/raiffeien.ch

Einen Kommentar verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu verfassen.