badscout24.ch: Badewannen-Händler übernimmt sich

Die Gesuchstellerin, die Scout24-Gruppe, betreibt in ganz Europa diverse bekannte Webseiten zur Vermittlung von u.a. Autos, Immobilien/Wohnungen, Stellen oder Bekanntschaften. Diese Internetauftritte sind mit dem „scout24“-Zusatz präsent, der auch als Schweizer Marken sowie als europäische Marken mit Schutzausdehnung auf die Schweiz geschützt ist. Konkret treten die Scout24 Holding GmbH, München, und die Scout24 International Management AG, Baar, auf.

Der Gesuchsgegner Roland Hirschi ist eine Privatperson mit Wohnsitz in Basel. Er scheint zwischen 2004 und 2011 an der Reinacherstrasse in Basel sowie im Internet ein Geschäft für Badeinrichtung betrieben zu haben. Daneben versuchte er unter der Internetadresse www.speckschwarte.ch (nicht mehr online) eine Plattform für Sterneköche und Gourmets aufzubauen. Ferner sind oder eher waren aufgrund einer gemeinsamen Fax-Nummer Verbindungen zur Firma Pesocom GmbH (Veranstaltungstechnik), welche in der Zwischenzeit von einer luzernischen Aktiengesellschaft übernommen wurde, vorhanden gewesen.

Der Domainname badscout24.ch wurde am 29. Juni 2009 registriert und auf die Webseite des Gesuchsgegners umgeleitet, welche damals unter www.badewelt.ch zu finden war (dieser Domainname gehört in der Zwischenzeit einer Drittperson), heute unter www.badcenter.ch bzw. www.construmat.ch. Dort werden – die Expertin Theda König Horowicz fasst dies schön zusammen – verschiedenste Badewannen und Dampfkabinen angeboten sowie Badtipps erteilt.

Vor dem Einreichen des Gesuchs hatte die Gesuchstellerin den Gesuchsgegner mehrfach abgemahnt. Dieser antwortete Ende Februar 2012, er hätte den Domainnamen für eine Kundenauswahl registriert, noch nie benutzt, und wäre bereit, über ein Angebot zu verhandeln.

Kurz nach Einreichen des Gesuchs bei der WIPO wollte der Gesuchsgegner den Domainnamen löschen lassen und teilte dies auch im Verfahren mit. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Domainvergabestelle SWITCH diesen jedoch bereits blockiert. Diese Meldung blieb die einzige Reaktion des Gesuchsgegners; er verzichtete darauf, eine Gesuchserwiderung einzureichen.

Erwägungen und Entscheid

Die Internetpräsenz der Gesuchstellerin und ihre diversen älteren Markenrechte SCOUT24 und mit Bestandteil Scout stehen zweifelsfrei fest. Negativ für den Gesuchsgegner wirkt sich aus, dass die Marken auch für Wasserleitungsgeräte und sanitäre Anlagen sowie die Vermittlung derselben Schutz beanspruchen. Damit besteht auch eine unmittelbare Verwechslungsgefahr und somit eine klare Verletzung der Markenrechte der Gesuchstellerin. Rechte des Gesuchsgegners sind keine ersichtlich. Die Expertin gibt dem Gesuch daher statt und verfügt die Übertragung des Domainnamens an die Gesuchstellerin.

Bemerkungen

Dieser Entscheid war vollkommen vorhersehbar. Dem Gesuchsgegner muss bereits bei der Registrierung des Domainnamens klar gewesen sein, dass er mit diesem die Markenrechte der Scout24-Gruppe verletzt. Wieso er ihn trotzdem registrierte und auch obwohl er bereits über mehrere aussagekräftige Domainnamen verfügte, ist unbegreiflich.

WIPO-Verfahren Nr. DCH2012-0010, Entscheid vom 12. Juli 2012

Kurzlink hierher: www.domainnamenblog.ch/wipo/badscout24.ch

Einen Kommentar verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu verfassen.