SWITCH darf Tochterfirma nicht bevorzugt behandeln

SWITCH, die offizielle Registrierungsstelle für Internetadressen, darf ihre Tochtergesellschaft Switchplus nicht mehr bevorteilen. Das Bundesamt für Kommunikation hat ein Machtwort gesprochen.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) habe die Stiftung im Rahmen eines Aufsichtsverfahrens verpflichtet, alle Konkurrenten gleich zu behandeln. Dies schreibt das Bundesamt in einer Verfügung vom 11. April. Die Konkurrenten hatten sich gegen die «irreführende Werbung» für Switchplus auf der Homepage der Stiftung Switch gewehrt.

Eine Gruppe von Providern, die sich seit der Gründung von Switchplus gegen deren Bevorzugung wehrt, schreibt: Das Bakom habe die halbstaatliche Stiftung zu einschneidenden Massnahmen verpflichtet, um die Wettbewerbsnachteile gegenüber privaten Hosting-Providern zu beseitigen. Zudem muss die Stiftung über die an Switchplus erbrachten Leistungen eine getrennte Kostenrechnung führen. Damit werde das Bakom kontrollieren können, dass keine unzulässige Quersubventionierung von Switchplus zulasten der Registrierungstätigkeit erfolge.

Die Stiftung Switch ist die Registrierungsstelle für Internetadressen mit der Schweizer Landesendung «.ch». Switch registriert für Liechtenstein auch die «.li»-Adressen. Die Stiftung gehört zur Hälfte dem Bund, der Rest ist im Besitz der Universitätskantone. Sie ist nicht gewinnorientiert.

Quelle: SDA

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