comparez.ch: Das französische „Vergleichen Sie“ wird Comparis zugesprochen
Der französische Imperatif „comparez“ (vergleichen Sie!) darf nicht von einem anderen Vergleichsdienst aus dem französischsprachigen Teil der Schweiz als Internetadresse verwendet werden. Der Experte Thomas Legler spricht den Domainnamen comparez.ch Comparis zu.
Damit folgt er den AntrĂ€gen der Gesuchstellerin Comparis. Diese hatte sowohl vorgebracht, der Domainname sei verwechselbar mit ihrer Wortmarke COMPARIS, als auch Rechte aus UWG. Die Marke wurde 1999 ins Markenregister eingetragen, wĂ€hrend der Domainname erst im Jahr 2007 registriert wurde. Zwar sind Marke und Domainname nicht identisch, jedoch wird der Domainname fĂŒr gleichartige Dienstleistungen verwendet. Insofern bestehe die Verwechslungsgefahr und der Experte verfĂŒgt die Ăbertragung des Domainnamens an Comparis, ohne auf den ebenfalls geltend gemachten UWG-Tatbestand einzugehen.
Ich empfinde die rasche Bejahung der Verwechselbarkeit als fragwĂŒrdig. Vor allem auch aufgrund des Arguments, dass beide Wörter von Leuten, die kein Französisch beherrschen, gleich oder fast gleich ausgesprochen wĂŒrden. Denn solche sprachfremden Leute sind meiner Meinung nach nicht zu berĂŒcksichtigen. Ansonsten könnte und mĂŒsste dies in jedem WIPO-Verfahren zum Thema werden â mit abstrusen Folgen. Vielmehr hĂ€tte darauf hingewiesen werden mĂŒssen, dass sich die Marke (COMPARIS) kaum vom Verb (comparer) unterscheidet, das zum Allgemeingut gehört und nicht monopolisiert werden kann. Daher mĂŒsste der Marke nur geringer Schutz zukommen, der nicht ausreicht, sich den Imperativ gerichtlich einzuverleiben.
WIPO-Verfahren Nr. DCH2010-0031, Entscheid vom 6. MĂ€rz 2011
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