Keine Aldi-Ferien.ch für eine Privatperson

Die deutsche Tiefpreis-Supermarktkette Aldi ist seit 2005 auch in der Schweiz vertreten und besitzt hier mittlerweile 130 Filialen. Zum Angebot des Discounters gehören neben Lebensmitteln, Kleidung, Haushalt- und Gartengeräten und Elektronik inkl. Mobiltelefone auch umfangreiche Ferien- und Reiseangebote. Diese umfassen Flugreisen, Schiffsreisen, Rundreisen, Städtereisen, Autoreisen und Last Minute-Reisen (zu finden unter www.aldi-suisse-tours.ch). Aldi hat mehrere Schweizer Marken hinterlegt, u.a. auch für Reisedienstleistungen.

Im 2009 registrierte Jan Kowal aus Polen den Domainnamen aldi-ferien.ch. Parking-Webseite mit bezahlten Links auf zahlreiche Reisen- und Ferienanbieter.

Das Aldi-Mutterhaus und Aldi Schweiz beantragen, der Domainname sei auf sie zu übertragen.

Angesichts der klaren Sachlage und des Schweigens des Beklagten ist der Entscheid des Experten, Dr. Gérald Page, absehbar. Er bejaht den Firmen- und Markenschutz von Aldi inkl. Berühmtheit der Marke und die Gleichartigkeit und damit Verwechselbarkeit des streitgegenständlichen Domainnamens. Verteidigungsgründe wurden nicht vorgebracht und seien auch aus den Akten nicht ersichtlich. Der Experte entscheidet die Übertragung des Domainnamens an Aldi.

WIPO-Verfahren Nr. DCH2011-0012, Entscheid vom 16. Juni 2011

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