ameropa-ag.ch: Rohstoffhändler vom Firmenrecht gerettet

Die Gesuchstellerin Ameropa AG aus Binningen ist ein international tätiger Rohstoffhandelskonzern mit knapp 5’000 Mitarbeitern, der primär auf DĂĽngemittel und Getreide spezialisiert ist, aber auch mit petrochemischen Produkten und Metallen handelt. Aus dem im Jahr 1948 gegrĂĽndeten Unternehmen wurde 1994 eine Aktiengesellschaft.

Der Gesuchsgegner Eugene Maslyanitsin, eine Privatperson aus Kostroma in Russland, ist bisher nicht im Zusammenhang mit Domainnamen in Erscheinung getreten. Ăśber ihn ist nichts bekannt.

Der Domainname ameropa-ag.ch wurde vermutlich im Jahr 2012 registriert, was vom Experten Philippe Gilliéron leider nicht erwähnt wird. Im parallelen Verfahren um ameropa-ag.com (D2013-0095) mit denselben Parteien wird erwähnt, dass dieser am 24. April 2012 registriert wurde. Beide vermutlich gleichzeitig registrierten Domainnamen führen zu einer Webseite, die der Ameropa-Webseite nachgebildet ist und die mutmassliche Medienberichte über das Unternehmen und seine Verwaltungsräte enthält.

ameropa-ag.ch

Der Gesuchsgegner hat keine Gesuchserwiderung eingereicht.

Erwägungen und Entscheid

Der Domainname ist mit der Firma der Gesuchstellerin identisch. Ausser dem Firmenrecht ist die Gesuchstellerin auch durch das Wettbewerbsrecht geschützt, nämlich nach Art. 3 Abs. 1 Bst. b und d UWG gegen die irreführenden Angaben sowie die Schaffung einer Verwechslungsgefahr. Eine mögliche eigene Berechtigung des Gesuchsgegners am Domainnamen ist nicht ersichtlich. Der Experte beschliesst damit die Übertragung des Domainnamens auf die Gesuchstellerin. Im separaten Verfahren wurde ihr auch der .com-Domainname zugesprochen.

Bemerkungen

Das Fehlen einer Marke stellt im Verfahren um den .com-Domainnamen ein grösseres Problem dar als beim Schweizer Domainnamen. Denn während hierzulande jegliche Immaterialgüterrechte geltend gemacht werden können, konzentriert sich das Verfahren um .com-Domainnamen auf Markenrechte. Jedoch geniessen im angelsächsischen Raum auch unregistrierte Warenmarken (mit ™ gekennzeichnet) einen gewissen Rechtsschutz, wobei der Gesuchsteller nachweisen muss, dass das Zeichen klar unterscheidungsfähig ist und mit ihm oder seinem Produkt asoziiert wird.

Die Gesuchstellerin scheint in Sachen Domainnamen wenig gelernt zu haben. Sie lässt die Bezeichnung „ameropa-ag“ unter weiteren, gängigen Domainnamenendungen unregistriert, ebenso die Variante ohne Bindestrich. Damit riskiert sie weitere Verfahren.

Etwas hat sie aus dem Verfahren aber gelernt: Sie hat am 24. Januar 2013 nämlich eine Schweizer Wortmarke „Ameropa“ hinterlegt, die sich zurzeit im Anmeldungsverfahren befindet.

WIPO-Verfahren Nr. DCH2013-0001, Entscheid vom 4. März 2013 (sowie WIPO-Verfahren Nr. D2013-0095, Entscheid vom 27. Februar 2013).

Kurzlink hierher: www.domainnamenblog.ch/wipo/ameropa-ag.ch

Einen Kommentar verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um einen Kommentar zu verfassen.