Eigene Rechtsgrundlage für Domainnamen und Trennung der Registry- und Registrar-Funktion: BAKOM eröffnet die Vernehmlassung
Zumindest hinter den Kulissen soll sich einiges ändern. Das BAKOM möchte die Verwaltung der Top-Level-Domains .ch und .swiss in einer separaten Verordnung regeln und die Funktionen der Registerbetreiberin (Registry) und Registrierungsstellen (Registrar) trennen.
Die Vernehmlassung läuft ab sofort. Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier zu finden:
- Schreiben an die betroffenen Kreise
- Entwurf der Änderung der FDV einschliesslich einer Änderung der PBV
- Entwurf der Änderung AEFV
- Entwurf der neuen Verordnung über die Internet-Domains (VID)
- Erläuterungsbericht (FDV, PBV und AEFV)
- Erläuterungsbericht (VID)
- Liste der Anhörungsadressaten
Weitere Unterlagen des BAKOM zur Vernehmlassung:
- Medienmitteilung des BAKOM vom 13. Februar 2014
- Faktenblatt 1: Wozu eine Verordnung über die Internet-Domains?
- Faktenblatt 3: Welche Änderungen werden sich für die Internet-Domain „.ch“ ergeben?
- Faktenblatt 4: Wie sieht der rechtliche Rahmen für die Domain-Namen „.swiss“ aus?
- Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen
Stellungnahmen können bis am 17. April 2014 eingereicht werden.
1 Kommentar to “Eigene Rechtsgrundlage für Domainnamen und Trennung der Registry- und Registrar-Funktion: BAKOM eröffnet die Vernehmlassung”
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[…] Die Unterlagen zur Anhörung finden sich im «Domainnamenblog» übersichtlich verlinkt. […]