Vernehmlassung zur Domainnamen-Verordnung ist abgelaufen

WĂ€hrend drei Monaten hatten interessierte Personen die Möglichkeit, dem Bundesamt fĂŒr Kommunikation (BAKOM) eine Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung ĂŒber die Internet-Domains (VID) und den beabsichtigten Änderungen weiterer Verordnungen zum Fernmeldegesetz einzureichen. Diese Vernehmlassung soll jeweils Aufschluss geben ĂŒber die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz eines Vorhabens. Die Vernehmlassungsfrist ist gestern abgelaufen.

Das BAKOM wird die eingereichten Stellungnahmen nun prĂŒfen, gewichten und auswerten und in einem Ergebnisbericht deren Inhalte zusammenfassen. Dieser Ergebnisbericht und die einzelnen Stellungnahmen werden im Internet öffentlich zugĂ€nglich gemacht.

Auch ich habe den VID-Entwurf geprĂŒft und meine Stellungnahme dazu eingereicht. GrundsĂ€tzlich befürworte ich die Schaffung einer Verordnung über Internet-Domains. Insbesondere die folgenden geplanten Regelungen bedürfen meines Erachtens einer Überarbeitung:

  • Die mehrfach erwĂ€hnte, aber schwer fassbare „Schweizer Community“ muss definiert und/oder nĂ€her umschrieben werden, insbesondere bezüglich der Verweise auf ihre Mitglieder und den Beirat.
  • Problematisch empfinde ich die vorgesehenen reservierten Bezeichnungen von BundesrĂ€ten und Behörden, da aufgrund noch nicht bekannter zukünftiger BundesrĂ€te und Namenswechsel von Behörden eine grosse Rechtsunsicherheit geschaffen wird und nicht klar ist, welche Schreibweisen und Namensteile genau geschützt sein sollen.
  • Domainnamen sollen beim Tod oder im Konkursfall des Inhabers nicht widerrufen werden, sondern an einen Rechtsnachfolger übergehen.
  • Ein hohes Konfliktpotenzial sehe ich bei der (freiwilligen) Zuteilungsprüfung und Verweigerungsmöglichkeit von .swiss-Domainnamen durch die Registerbetreiberin.
  • Im Rahmen der Sunrise-Periode zur Registrierung von .swiss-Domainnamen sollen Inhaber identischer .ch-Domainnamen nicht vergessen werden, sondern unbedingt auch die Gelegenheit zur privilegierten Registrierung erhalten.

Bei Interesse ist meine Stellungnahme im PDF-Format hier zu finden.

Nun bin ich auf den weiteren Verlauf und die definitive Fassung der Verordnung ĂŒber (die) Internet-Domains gespannt.

10 Jahre Umlaut-Domainnamen in der Schweiz – ein RĂŒckblick

Vor genau zehn Jahren, am 1. MÀrz 2004 um 12:00 Uhr, wurden .ch- und .li-Domainnamen mit Umlauten zur Registrierung freigegeben. Damit kamen zu den 37 registrierbaren Zeichen (a-z, 0-9, Bindestrich) weitere 32 Zeichen europÀischer Alphabete hinzu (vgl. nachfolgende Grafik). Gleichzeitig wurde die maximale LÀnge von Domainnamen von 24 auf 63 Zeichen erhöht.

IDN-Domains: zusÀtzliche Zeichen seit 1.3.2004

Technische Aspekte

WĂ€hrend die bisher erlaubten Zeichen der ASCII-Kodierung bzw. dem amerikanischen Sprachgebrauch entsprechen, liegen die neuen Zeichen ausserhalb dieser Zeichenkodierung. Sie können deshalb nur indirekt verwendet werden, indem die Internationalisierten Domainnamen oder IDN-Domainnamen in ein ASCII-kompatibles Format (kurz: ACE) umgewandelt werden. Dabei wird mittels Punycode das nichtkompatible Zeichen entfernt und am Ende des Domainnamens in Form eines ASCII-Strings wieder hinzugefĂŒgt, in dem Position und Art des Zeichens enthalten ist. Dem Domainnamen wird das ACE-PrĂ€fix „xn--“ vorangestellt, um ihn von klassischen ASCII-Domainnamen zu unterscheiden. Beispiel:

IDN-Domainname: Beispiel hÀkeln.ch

Die Zeichenfolge „xn--“ wurde gewĂ€hlt, da sie in Namen und Worten ansonsten nicht vorkommt. Aus dieser Zeit stammt ĂŒbrigens das noch heute gĂŒltige Verbot zweier Bindestriche an dritter und vierter Stelle. Um die IDN-Domainnamen richtig „ĂŒbersetzen“ zu können, war anfangs ein spezielles Browser-Plugin nötig.

Keine Sunrise-Periode

Leider erhielten weder Inhaber von Kennzeichenrechten noch Inhaber von Domainnamen mit ausgeschriebenen Umlauten (bspe. ue statt ĂŒ) die Gelegenheit, im Voraus die entsprechenden Domainnamen zu reservieren. Eine solche Sunrise-Periode hilft, die Nachteile des „first come first served“-Prinzips abzuschwĂ€chen, da gerade bei beliebten Domainnamen mit vielen Interessenten wie „mĂŒller.ch“ viele die Ersten sein möchten. Beispielsweise wurde beim Start der Europa-Top-Level-Domain „.eu“ eineinhalb Jahre spĂ€ter eine Sunrise-Periode durchgefĂŒhrt. Eine solche ist immerhin fĂŒr die EinfĂŒhrung der Top-Level-Domain .swiss geplant – aus Fehlern wird man klug.

Persönlicher RĂŒckblick auf den 1. MĂ€rz 2004: Totales Chaos

Ich sass am 1. MĂ€rz 2004 rechtzeitig vor dem Computer, um meine gewĂŒnschten Umlaut-Domainnamen zu registrieren. Meine Liste umfasste lediglich zwei EintrĂ€ge, von denen ich bereits die Domainnamen mit ausgeschriebenen Umlauten besass. Die Nachfrage war jedoch so gross, dass SWITCH sein Netzwerk dadurch vor der Überlastung schĂŒtzte, dass nur so viele Antragsteller zugelassen wurden, wie vom System verarbeitet werden konnten. Die Vollbelastung dauerte gemĂ€ss SWITCH bis um 18 Uhr und dann nochmals nach den Nachrichtensendungen „Tagesschau“ und „10 vor 10“ mit Berichten ĂŒber den IDN-Start. Als es mir endlich gelang, zur Registrierung zugelassen zu werden, war einer der beiden Domainnamen – der fĂŒr mich wichtigere – bereits weg und bleibt bis heute verloren. Dies Ă€rgert mich noch immer.

WIPO-Verfahren um IDN-Domainnamen

Die fehlende Sunrise-Periode und das ĂŒberlastete Netzwerk am Starttag hatte wie erwartet dazu gefĂŒhrt, dass viele Domainnamen von Nichtberechtigten registriert wurden. In der Folge wurden von Inhabern von Kennzeichenrechten noch im selben Jahr 14 WIPO-Verfahren angestrebt, um Domainnamen mit deutschen Umlauten zurĂŒck zu erhalten, darunter die ÖKK, WĂŒrth, Feldschlösschen, RhĂ€zĂŒnser oder die Bank Julius BĂ€r, und ein einziges im Jahr danach betreffend zwei Domainnamen mit französischen Akzenten. Seither hat es keine weiteren WIPO-Verfahren um IDN-Domainnamen mehr gegeben. Ob ein registrierter Domainname mit ausgeschriebenem Umlaut ohne weitere Kennzeichenrechte einen Anspruch auf den identischen Domainnamen mit Umlaut verschafft, ist umstritten.

Heute in der Schweiz unbedeutend

Innerhalb der ersten 24 Stunden wurden rund 14’500 Schweizer IDN-Domainnamen registriert. Bis Mitte April 2004 stieg diese Zahl auf rund 23’500 weiter an. Ihr Anteil am gesamten Domainnamen-Bestand betrug damit 4,1%. Seither stagniert ihre Zahl und liegt heute mit rund 24’000 fast gleich hoch wie damals, wĂ€hrend die Zahl der ĂŒbrigen Domainnamen um ĂŒber das Dreifache angestiegen ist. Der Anteil der IDN-Domainnamen ist damit auf 1,3% gefallen.

Auch in der Schweizer Öffentlichkeit nimmt man die Umlaut-Domainnamen kaum wahr, da sie meist auf das Pendant mit ausgeschriebenen Umlauten umgeleitet werden. Dies auch deshalb, weil es Probleme gibt, sie fĂŒr E-Mail-Adressen zu verwenden (es wird die ACE-Version mit xn-- angezeigt) oder beim Teilen ĂŒber Soziale Medien (auch hier wird die ACE-Version angezeigt). Im Ausland hingegen findet mit der EinfĂŒhrung der neuen Top-Level-Domains mit Zeichen ausserhalb des ASCII-Bereichs, z.B. im arabischen oder asiatischen Raum, ein grosses Revival statt.

Ich empfehle, fĂŒr Website-Projekte immer beide Versionen, d.h. mit Umlaut und mit ausgeschriebenem Umlaut, zu registrieren. Ich selbst habe zum jetzigen Zeitpunkt elf Umlaut-Domainnamen registriert.

Eigene Rechtsgrundlage fĂŒr Domainnamen und Trennung der Registry- und Registrar-Funktion: BAKOM eröffnet die Vernehmlassung

Zumindest hinter den Kulissen soll sich einiges Àndern. Das BAKOM möchte die Verwaltung der Top-Level-Domains .ch und .swiss in einer separaten Verordnung regeln und die Funktionen der Registerbetreiberin (Registry) und Registrierungsstellen (Registrar) trennen.

Die Vernehmlassung lÀuft ab sofort. Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier zu finden:

Weitere Unterlagen des BAKOM zur Vernehmlassung:

Stellungnahmen können bis am 17. April 2014 eingereicht werden.

Revision der FMG-Verordnungen: Vernehmlassung ab Mitte Februar 2014

Zurzeit bereitet das Bundesamt fĂŒr Kommunikation BAKOM eine Revision der AusfĂŒhrungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) vor. Die Marktentwicklung und der technische Fortschritt machen eine Anpassung nötig. Neben der Top-Level-Domain .ch muss auch die Verwaltung der neuen Top-Level-Domain .swiss (Start ab Herbst 2014) geregelt werden. Dies erfolgt entweder wie bisher im Rahmen der Verordnung ĂŒber die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) – Domainnamen sind rechtlich gesehen „Adressierungselemente“ – oder in einer separaten Verordnung. Möglicherweise trennt der Bund dabei die Funktionen der Registerbetreiberin und der Registrierstelle.

Die Revisionsvorlage war bereits im verwaltungsinternen Mitberichtsverfahren. Mitte Februar 2014 soll das öffentliche Anhörungsverfahren zur Vorlage zu starten. Betroffen sind neben der Verordnung ĂŒber die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) die Verordnung ĂŒber Fernmeldedienste (FDV) und die Preis­bekannt­gabe­verordnung (PBV). Die beabsichtigten VerordnungsĂ€nderungen werden samt erlĂ€uterndem Bericht auf der Webseite des BAKOM aufgeschaltet werden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens können alle Interessierten zur Vorlage Stellung nehmen. Die Vernehmlassung dauert voraussichtlich bis Mitte Mai 2014.

Strategiepapier: Bundesrat will Schweizer Domainnamen fĂŒr sich beanspruchen

Am 27. Februar 2013 hat der Bundesrat seine Strategie zum Umgang mit Domainnamen verabschiedet. Einerseits beabsichtigt der Bund, gewisse staatliche Bezeichnungen und die Namen von BundesrĂ€ten fĂŒr sich zu reservieren. Andererseits sollen die gesetzlichen Grundlagen fĂŒr die Bewerbung und spĂ€tere Verwaltung der neuen gTLD .swiss geschaffen werden mit dem Ziel, den Zugang zu Domainnamen in ausreichendem Mass zu sichern (betreffend .swiss verweise ich auf den separaten Blogbeitrag).

Staatliche Bezeichnungen und Bundesratsnamen reservieren

Der Bund will eine zentrale Liste mit schützenswerten Bezeichnungen definieren, die er nach Möglichkeit als .ch-Domainnamen reserviert. Diese Liste wird nach Bedarf abgeĂ€ndert und aktualisiert. Die schützenswerten Bezeichnungen fallen insbesondere in folgende Kategorien:

  • Bezeichnungen für das Staatswesen
  • Bezeichnungen für die bundesstaatlichen Institutionen
  • Namen von BundesrĂ€tinnen und BundesrĂ€ten, Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern
  • Bezeichnungen von offiziellen GebĂ€uden

Für den Fall, dass Dritte diese Bezeichnungen bereits für sich reserviert haben, strengt die Eidgenossenschaft eine Übertragung nur dann an (über einen Streitbeilegungsdienst, eine Klage, oder eine eventuelle aussergerichtliche Einigung), wenn ihrem Ansehen andernfalls erheblicher Schaden zugefügt werden könnte.

Bereits belegte Domainnamen

Ich habe bei der Bundeskanzlei diese Liste angefordert, sie bisher aber noch nicht erhalten. (Nachtrag: Ich habe die Liste am 28. Februar 2013 erhalten, siehe diesen Blogbeitrag) Trotzdem bin ich davon ĂŒberzeugt: Alle Bezeichnungen sind bereits belegt. Hier kommt der Bundesrat rund 10-15 Jahre zu spĂ€t. Damit stellt sich die Frage, in welchen FĂ€llen dem Ansehen der Schweiz erheblicher Schaden zugefĂŒgt werden könnte.

Muss auf der Webseite unter dieser Bezeichnung erreichbare Webseite strafrechtlich relevanter Inhalt aufgeschaltet sein? Reichen Schweiz-feindliche Inhalte, die aber durch die MeinungsĂ€usserungsfreiheit gedeckt sind? Ist der Tatbestand erfĂŒllt, wenn die Internetadresse einem AuslĂ€nder gehört? Und nicht erfĂŒllt, wenn auf der Webseite zu lesen ist, dass es sich hier nicht um eine Webseite des Bundes handelt? Bei einem inaktiven Domainnamen ist das Risiko höher als bei einer aktiven Webseite, dass hier zukĂŒnftig negativer Inhalt zu sehen ist. Aber auch hier ist dies nicht auszuschliessen – theoretisch ist es in sĂ€mtlichen FĂ€llen möglich, dem Ansehen der Schweiz schadenden Inhalt online zu schalten. Da jedoch ein erheblicher möglicher Schaden vorausgesetzt wird, liegt es am Bund, diesen Nachweis zu erbringen. Das wird ihm höchstens in FĂ€llen von offensichtlichem Missbrauch möglich sein – schon nur deshalb, weil sich die bestehenden Internetadressen des Bundes, z.B. mit dem Zusatz .admin.ch fĂŒr jede Verwaltungseinheit oder www.bger.ch fĂŒr das Bundesgericht, eingebĂŒrgert haben.

Und was ist in den FĂ€llen, in denen der momentane Halter eigene Kennzeichenrechte am Domainnamen geltend machen kann, z.B. der Inhaber einer gleich lautenden Marke oder ein Namensvetter eines Bundesrats.

Konkrete FĂ€lle?

Bezeichnungen für das Staatswesen: Der Bund hatte im Jahr 2006 die von einer Privatperson registrierten Domainnamen schweiz.ch, suisse.ch und svizzera.ch erstritten. eidgenossenschaft.ch gehört bereits der Bundeskanzlei, bund.ch jedoch Tamedia (Zeitung „Der Bund“). TatsĂ€chlich wurde schweizerische-eidgenossenschaft.ch aber von einem St. Galler Unternehmen registriert. Dies wĂ€re ein möglicher Fall.

Bezeichnungen für die bundesstaatlichen Institutionen: Interessanterweise hat zurzeit kein einziges Bundesamt seinen vollen Namen als Domainname registriert („bundesamt… .ch“). Die Domainnamen bundesamt.ch und stĂ€nderat.ch gehören einer Privatperson und sind weiterere mögliche Kandidaten. Das bundesamt-fuer-bekleidung.ch hingegen scheint harmlos – dass es kein solches Bundesamt gibt, ist vermutlich allgemein bekannt. Eher fĂŒr Verwechslungen könnten die AbkĂŒrzungen von BundesĂ€mtern und Departementen sorgen, die bisher nur als Third Level Domain unter admin.ch existieren. TatsĂ€chlich gehören mir selbst zwei solche Domainnamen, die als Beispiele hinhalten mĂŒssen: rhf.ch (www.rhf.admin.ch: Internationale Rechtshilfe) und evd.ch (www.evd.admin.ch: das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement). Und was ist mit BundesĂ€mtern mit nur zweibuchstabigem KĂŒrzel wie die Bundeskanzlei (BK)? Bisher mĂŒssen Domainnamen – mit Ausnahme der Kantone und der nicht mehr registrierten Expo.01 (01.ch) – eine MindestlĂ€nge von drei Zeichen aufweisen. Wird diese Regel wie in Deutschland aufgehoben, um Domainnamen wie bk.ch zu ermöglichen?

Namen von BundesrĂ€tinnen und BundesrĂ€ten, Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzlern: Bereits angesprochen wurden die Namensvettern von BundesrĂ€ten. So liefert das Telefonbuch 44 EintrĂ€ge fĂŒr Samuel Schmid. Dass hier der eine dem andern vorgehen soll, ist rechtlich nicht vertretbar. samuelschmid.ch gehört ĂŒbrigens dem Alt-Bundesrat, wĂ€hrend samuel-schmid.ch einem Theologen und Aargauer Regierungsrat gehört. Dass dieser seine Webseite zugunsten des Alt-Bundesrats aufgeben soll, ist kaum vorstellbar. Und sind hier nur die kompletten Namen geschĂŒtzt wie z.B. evelinewidmerschlumpf.ch (gehört nicht der BundesrĂ€tin), oder auch Teile davon, z.B. eveline.ch, widmer.ch oder schlumpf.ch? Das wĂ€re dann endlich ein guter Grund, selbst Bundesrat zu werden: Ich möchte schon lange gerne schneider.ch besitzen, der einer Softwarefirma gehört. Dieser Punkt ist am wenigsten durchdacht. Dass haufenweise zukĂŒnftige BundesrĂ€te ehrbaren Privatpersonen ihre Domainnamen wegnehmen dĂŒrfen, kann nicht sein. Und was ist beim RĂŒcktritt des Bundesrats? Muss dieser den erwzungenen Domainnamen dann zurĂŒckgeben? Ausserdem zielt es weit an der Wirklichkeit vorbei: Schliesslich hat heute jeder Politiker (wie auch viele andere Privatpersonen) seine eigene Webseite inkl. Domainname, zur UnterstĂŒtzung seines Wahlkampfs oder um im Kontakt mit seinen WĂ€hlern zu bleiben, und bedarf keines solchen Schutzes.

Bezeichnungen von offiziellen GebÀuden: bundeshaus.ch ist durch ein Unternehmen besetzt, ebenso mon-repos.ch, der Standort des Bundesgerichts. bundesplatz.ch hÀlt eine Privatperson. Immerhin gehören die Nationalbank und die Bundesgerichte sich (als Domainnamen) selbst.

Weitere Top Level Domains

Der Bund möchte sich jedoch nicht nur auf .ch-Domainnamen beschrĂ€nken. Er sieht vor, diese Bezeichnungen auch unter weiteren Top Level Domains (TLD) zu registrieren, und zwar „primĂ€r in generischen Top Level Domains, die einen nicht-kommerziellen Charakter haben“, also beispielsweise .info oder .org. Eine Registrierung in anderen Registern erfolgt gemĂ€ss dem Strategiepapier dann, wenn die Registrierung für den Bund einen Mehrwert bietet. So in LĂ€nder-TLD (sog. Country Code TLD oder ccTLD), die aber als generische TLD verwendet werden wie .tv. Keine Registrierung soll unter den ccTLD anderer LĂ€nder erfolgen.

Zusammenfassung

Das Strategiepapier kommt viel zu spĂ€t und ist realitĂ€tsfremd: Der allergrösste Teil der Domainnamen gehören entweder bereits dem Bund oder ansonsten Privatpersonen und Unternehmen, von denen viele eigene AnsprĂŒche geltend machen können. Da sie nur eingefordert werden sollen, wenn sie dem Ansehen der Schweiz erheblich schaden, was vom Bund nachzuweisen ist, wird dies kaum je der Fall sein.

WeiterfĂŒhrende Informationen:

Domain pulse 2013 ganz im Zeichen der neuen generischen Top Level Domains

Zur diesjĂ€hrigen Fachtagung Domain pulse, einer gemeinsamen Veranstaltung der Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC), Österreich (nic.at) und der Schweiz (SWITCH), trafen bzw. treffen sich am 18. und 19. Februar 2013 ĂŒber 200 Internet-Experten aus dem In- und Ausland in Davos.

Domain pulse ist die bedeutendste Veranstaltung zum Thema Domain-Namen im deutschsprachigen Raum und jĂ€hrlicher Branchentreff fĂŒr Domain-Experten. Sie bietet die beste Gelegenheit, sich ĂŒber gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Themen aus der Welt der Domain-Namen zu informieren.

Im Brennpunkt: «new generic Top Level Domains (new gTLD)»

Was bringen uns die neuen Endungen wie beispielsweise .swiss, .zuerich, .wien oder .app im Internet? Wie wird sich das Internet verĂ€ndern, falls ĂŒberhaupt? Am Domain pulse referierten heute Vertreter des Bundesamtes fĂŒr Kommunikation (BAKOM), des Amtes fĂŒr Wirtschaft und Arbeit des Kantons ZĂŒrich, der punktwien GmbH sowie von Afilias. In ihren Referaten erklĂ€rten die Vortragenden, wie es zur Bewerbung fĂŒr eine new gTLD gekommen ist, was ihre BeweggrĂŒnde waren und wer in Zukunft eine .swiss, .zuerich oder .wien Adresse registrieren kann.

Thomas Schneider vom BAKOM – trotz gleichem Namen nicht der Betreiber dieser Webseite – betonte, dass «Swissness» fĂŒr Wirtschaft und Tourismus in der Schweiz von grosser Bedeutung sei. «.swiss soll der Schweizer Community, insbesondere schweizerischen Institutionen und Unternehmen zur VerfĂŒgung gestellt werden», so Schneider.

Wer regiert das Internet?

Diese Frage ist ein Dauerbrenner an den internationalen Konferenzen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), die mehrmals jÀhrlich rund um die Welt stattfinden. Nigel Hickson, Vize-PrÀsident Europa der ICANN, wird am Montag-Nachmittag erlÀutern, wie es aus Sicht der ICANN nach den gescheiterten Verhandlungen an der World Conference on International Telecommunications (WCIT) weitergeht.

Die Analyse der Top Level Domain Landschaft sowie Cybercrime und der sichere Internetstandort Schweiz gehören zu den weiteren Schwerpunkten der Veranstaltung. Video-Aufzeichnungen der einzelnen Referate stehen im Anschluss auf der Website http://www.domainpulse.ch zur VerfĂŒgung.

Quelle: Medienmitteilung von SWITCH vom 18. Februar 2013