Eigene Rechtsgrundlage für Domainnamen und Trennung der Registry- und Registrar-Funktion: BAKOM eröffnet die Vernehmlassung

Zumindest hinter den Kulissen soll sich einiges ändern. Das BAKOM möchte die Verwaltung der Top-Level-Domains .ch und .swiss in einer separaten Verordnung regeln und die Funktionen der Registerbetreiberin (Registry) und Registrierungsstellen (Registrar) trennen.

Die Vernehmlassung läuft ab sofort. Die Vernehmlassungsunterlagen sind hier zu finden:

Weitere Unterlagen des BAKOM zur Vernehmlassung:

Stellungnahmen können bis am 17. April 2014 eingereicht werden.