Revision der FMG-Verordnungen: Vernehmlassung ab Mitte Februar 2014

Zurzeit bereitet das Bundesamt für Kommunikation BAKOM eine Revision der Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) vor. Die Marktentwicklung und der technische Fortschritt machen eine Anpassung nötig. Neben der Top-Level-Domain .ch muss auch die Verwaltung der neuen Top-Level-Domain .swiss (Start ab Herbst 2014) geregelt werden. Dies erfolgt entweder wie bisher im Rahmen der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) – Domainnamen sind rechtlich gesehen „Adressierungselemente“ – oder in einer separaten Verordnung. Möglicherweise trennt der Bund dabei die Funktionen der Registerbetreiberin und der Registrierstelle.

Die Revisionsvorlage war bereits im verwaltungsinternen Mitberichtsverfahren. Mitte Februar 2014 soll das öffentliche Anhörungsverfahren zur Vorlage zu starten. Betroffen sind neben der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) die Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und die Preis­bekannt­gabe­verordnung (PBV). Die beabsichtigten Verordnungsänderungen werden samt erläuterndem Bericht auf der Webseite des BAKOM aufgeschaltet werden. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens können alle Interessierten zur Vorlage Stellung nehmen. Die Vernehmlassung dauert voraussichtlich bis Mitte Mai 2014.

Allianz von Hosting-Anbietern will .ch-Registerbetreiberin werden – eine erste Analyse

Im Jahr 2007 hatte das Bundesamt für Kommunikation BAKOM den Vertrag mit SWITCH über die Verwaltung der .ch-Domainnamen (Registrierungsstelle und Registerbetreiberin) zuletzt um gut acht Jahre bis am 31. März 2015 verlängert. Dieses Datum rückt immer näher. Diverse grosse Hosting-Anbieter haben sich zur Genossenschaft „Registrar Alliance“ zusammengeschlossen, um sich ebenfalls für die Position der Registerbetreiberin zu bewerben.

Die Registrar Alliance sieht sich gemäss eigenen Angaben vor allem als „Interessenwahrer der Internet-Community in der Schweiz“. Unter der Leitung der ehemaligen Rechtsdienst-Leiterin von SWITCH, der Anwältin Nicole Beranek Zanon, will sie sich für eine breit abgestützte Governance einsetzen und ihren Mitgliedern und den übrigen Domainnamen-Registrierstellen günstige, auf Kostendeckung basierende, zuverlässige und nicht diskriminierende Register-Dienste anbieten. Die Registrar Alliance ist nicht gewinnorientiert und will allfällige Ãœberschüsse durch die Preise an alle Registrierstellen weitergeben. Sie sei „eine typische Selbsthilfeorganisation à la Migros“. Die Mitgliedschaft stehe allen Schweizer Registrierstellen offen. Damit werde gewährleistet, dass die Top Level Domain .ch nach Schweizer Werten geführt und verwaltet wird. Im Unterschied zu heute ist mit der Registry Alliance auch gewährleistet, dass die Community, welche das Internet in der Schweiz betreibt, involviert und damit massgeblich an der Mitgestaltung von .ch beteiligt ist.

Ihr Vorhaben ist gleichzeitig Kritik an der jetzigen Registrierstelle und Registerbetreiberin. SWITCH geriet in die Kritik (der Registrar Alliance-Gründer), als sie eine gewinnorientierte Tochterfirma gründete, die Hosting- und Registrierdienste anbietet, und auf ihrer Webseite (der Stiftung SWITCH, nicht der Register-Webseite www.nic.ch) die Tochterfirma bewarb. Das angerufene Bundesgericht hatte in der Folge entschieden, dass diese vermeintliche Bevorzugung gegenüber den SWITCH-Partnern zulässig sei. Die Gründung erfolgte ebenfalls im Hinblick auf die voraussichtliche Entbündelung der beiden Dienste Registrierstelle und Registerbetreiberin bei der Erneuerung des Vertrags im 2015.

Was die Genossenschaft besser machen will als SWITCH, ist nicht ganz klar. Auch SWITCH senkte in der Vergangenheit wenn möglich die Preise und erhielt dafür in einem Fall sogar Schelte, weil das BAKOM die Preissenkung nicht vorher abgesegnet hatte. In vielen Punkten schränken gesetzliche Regelungen den Spielraum von SWITCH ein. An diese Vorgaben müsste sich auch die Genossenschaft halten. Sie mag zwar nicht gewinnorientiert sein, will aber primär die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder fördern oder sichern. Ob dabei die Interessen der Internet-Community (von wem genau?) wirklich gewahrt werden und nicht eher in den Hintergrund rücken, wird sich allenfalls zeigen.

In einer Stellungnahme weist SWITCH auf ihre Bemühungen für ein sicheres Schweizer Internet hin sowie auf ihre Unabhängigkeit als nicht gewinnorientierte Stiftung der Schweizer Hochschulen. Es ist davon auszugehen, dass SWITCH bereits ein Gesuch zur Erneuerung des Vertrags eingereicht hat. Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass dies spätestens 18 Monate vor Ablauf des Vertrags zu erfolgen hat.

Ich persönlich bin skeptisch, was das Vorhaben der Registrar Alliance angeht. Mir scheint eher, als seien die Genossenschafter mit den rechtlichen Vorgaben des BAKOM nicht zufrieden, nach denen sich SWITCH richtet, als mit SWITCH selbst. Als neue Registerbetreiberin hätte sie auf deren Änderung aber nur sehr beschränkt Einfluss. Im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens zur Überarbeitung der rechtlichen Normen könnten die Hosting-Anbieter auch so mitwirken. Ob die Gründung der Genossenschaft und ihr Vorhaben lediglich aus Trotz bzw. Unzufriedenheit mit dem Bundesgerichtsurteil und der damit entstandenen Spannungen erfolgt ist, und ob dies wirklich ein legitimer Grund ist, Registerbetreiberin werden zu wollen, ist fraglich. Primär aufgrund ihrer Unabhängigkeit gebe ich SWITCH den Vorzug.