chatscout.ch und weitere: Scout24 muss Marken­verwäs­se­rung hinnehmen

Die Gesuchstellerin, die Scout24-Gruppe, betreibt in ganz Europa diverse bekannte Webseiten zur Vermittlung von u.a. Autos, Immobilien/Wohnungen, Stellen oder Bekanntschaften. Diese Internetauftritte sind mit dem „scout24“-Zusatz präsent, der auch als Schweizer Marken (z.B. Friend Scout, im 2008 hinterlegt) sowie als europäische Marken mit Schutzausdehnung auf die Schweiz geschützt ist. Konkret treten die Scout24 Holding GmbH, München, und die Scout24 International Management AG, Baar, auf.

Die Gesuchsgegnerin Nexmedia GmbH in Sursee wurde im Jahr 2002 als Webdesign-Firma gegründet („Nexmedia Websolutions“). Die Interessen des Gründers scheinen sich in der Folge rasch in Richtung seiner Leidenschaft Fotografie und Models mit Spezialisierung auf Erotik- und Akt­fotografie verschoben zu haben, so dass sein Büro schon bald einem 130 m2-Fotostudio und die Nexmedia-Webseite einer Weiterleitung zu seiner Plattform für Models und Auftraggeber, Modelsonline.ch, weichen musste.

Die Domainnamen chatscout.ch, fickscout.ch, hurenscout.ch, ladyscout.ch, pornscout.ch und seitensprungscout.ch sowie die internationalen Domainnamen hurenscout.com und seitensprungscout.com wurden zwischen 2010 und 2012 registriert.

Nach einem erfolglosen Schlichtungsversuch durch den Experten François Dessemontet wurde das Verfahren neu dem Experten Gérald Page zugewiesen.

Erwägungen und Entscheid

Der Experte folgt weitgehend den Ausführungen des Anwalts der Gesuchsgegnerin, indem er festhält, dass die Domainnamen nur mit einem Teil der Marke der Gesuchstellerin identisch sind, und dass dieser Begriff „Scout“ ein Sachbegriff ist. Tatsächlich existieren – mal abgesehen von den Pfadfindern, die ebenfalls als „Scouts“ bekannt sind – zahlreiche Unternehmen und Marken, welche diesen Begriff beinhalten. „Scouts“ sind Talentsucher in Mode, Musik oder Sport. Deshalb ist eine Zuordnung dieses Sachbegriffs einzig zu Scout24 und eine entsprechende Verwechslungsgefahr zu verneinen. Erst der Zusatz „24“ ergibt bei Scout24 einen hohen Bekanntheitsgrad und eine hohe Kennzeichnungskraft. Ohne diesen Zusatz besteht keine Verwechslungsgefahr und keine Rufausbeutung, weshalb der Experte das Gesuch ablehnt.

Bemerkungen

Zwar hatte Scout24 in allen der bisherigen sieben WIPO-Verfahren zu Schweizer Domainnamen mit Expertenentscheid obsiegt. Dabei handelte es sich jedoch ausschliesslich um Domainnamen, welche den Zusatz „24“ beinhalteten (bzw. bei Verfahren mit mehreren Domainnamen: zumindest einer davon). Mit dem vorliegenden Entscheid wird die siegessichere Scout24-Gruppe vorerst gebremst.

Scout24 muss die Verwässerung seiner Marke hinnehmen, wie auch schon McDonald’s, als in den 2000er-Jahren plötzlich zahlreiche Unternehmen mit „Mc“ oder „Mac“ im Namen gegründet wurden, z.B. McOptik oder MacBaby. Dies ist zwar stossend, aber rechtlich nicht zu bemängeln. Angesichts der unzähligen weiteren Domainnamen, welche „Scout“ und „24“ enthalten, bleibt Scout24 auch kaum etwas Anderes übrig, als sich damit abzufinden, und sich auf weitere Verfahren zu konzentrieren.

WIPO-Verfahren Nrn. DCH2012-0016 und D2012-1359, beide Entscheide vom 29. Ok­tober 2012

Kurzlink hierher: www.domainnamenblog.ch/wipo/chatscout.ch

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