Neue gTLD .swiss: Umsetzungsphase kann beginnen

Die internationale Verwaltungsstelle für Domainnamen ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) sieht die Anforderungen an die Bewerbung der Schweizerischen Eidgenossenschaft für die neue gTLD .swiss erfüllt und gibt grünes Licht. Jetzt kann die Umsetzungsphase beginnen. Die ersten .swiss-Domainnamen sollten ab Herbst 2014 registriert werden können.

Nach der Prüfung der Bewerbung hat die ICANN bestätigt, dass das eingereichte Projekt für .swiss den Anforderungen entspricht. Das Dossier wurde vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Namen des Bundes eingereicht. In der Umsetzungsphase werden nun insbesondere die vertraglichen Einzelheiten mit der ICANN ausgehandelt, die technische Infrastruktur vorbereitet und die von der ICANN vorgeschriebenen Tests durchgeführt. Gleichzeitig muss das BAKOM die Anpassung des gesetzlichen Rahmens in der Schweiz aufgleisen und die Bedingungen für die Zuteilung der neuen Adressen festlegen.

Gemäss der Medienmitteilung des BAKOM vom 30. April 2013 möchte der Bund mit seiner Bewerbung um die neue TLD .swiss die Interessen der Schweiz wahren und gewährleisten, dass die neue Endung der Wirtschaft, der Kultur und den Institutionen des Landes zur Verfügung steht. Die Endung .swiss habe den Vorteil, dass sie einen höheren Wiedererkennungswert aufweist als .ch, wo es oft zu Verwechslungen mit anderen Ländern, beispielsweise mit China, komme. Ausserdem könne ein .ch-Domainname von jeder Person überall registriert werden, ohne dass ein Bezug zur Schweiz nachgewiesen werden muss.

Bemerkungen

Das Argument der Verwechslungsgefahr im internationalen Bereich lasse ich nicht gelten. Denn internationale Firmen sind sowieso mit der internationalen .com-Adresse unterwegs. Vielmehr hege ich – wie eigentlich bei allen neuen gTLD – den leisen Verdacht, dass es nur ums Geldmachen geht. Viele Inhaber eines .ch-Domainnamens werde ihre Adresse auch mit .swiss-Endung kaufen, um möglichen Verwechslungen oder Nachahmern vorzubeugen.

Wie bereits erwähnt vermute ich, dass eine Sunrise-Periode durchgeführt wird, innerhalb derer Markeninhaber und Unternehmen, vielleicht ja sogar Inhaber von .ch-Domainnamen, ihre .swiss-Internetadressen vor allen anderen registrieren können. Diese Details stehen aber noch aus.

Strategiepapier: Schweiz-Bezug als Voraussetzung für .swiss-Domainnamen

Die neue gTLD .swiss

In der am 27. Februar 2013 vom Bundesrat beschlossenen Strategie zum Umgang mit Domainnamen sind auch Angaben zur Registrierung und späteren Verwaltung der neuen gTLD .swiss enthalten. Mit dieser verfolgt der Bund das Ziel, den Zugang zu Domainnamen in ausreichendem Mass zu sichern. Die Bewerbung für .swiss ist bei der Internetverwaltung ICANN noch hängig, nachdem die Fluggesellschaft ihren eigenen Antrag aufgrund der Intervention des Bundes zurückgezogen hatte.

Gemäss dem Strategiepapier soll die TLD .swiss die folgenden Hauptmerkmale aufweisen:

  • Bei der Registrierung eines Domainnamens der zweiten Ebene unter .swiss muss ein Bezug zur Schweiz nachgewiesen werden.
  • Die Registerbetreiberin entscheidet, ob die Anforderungen an eine Registrierung unter .swiss erfüllt sind. Sie entscheidet bei mehreren Bewerbungen um denselben Domainnamen, welcher Bewerbung der Vorzug zu geben ist.
  • Durch diese Kontrolle werden Missbräuche im Zusammenhang mit Registrierung und/oder Domainnamen zum Vornhinein minimiert.
  • Für die Streitbeilegung gelten die von der ICANN entwickelten internationalen Lösungen. Gemäss den Vorgaben der ICANN werden mehrere Streitbeilegungsdienste eingerichtet (ein Schiedsgerichtsverfahren, welches bei Streitigkeiten zwischen ICANN und dem Registerbetreiber zur Anwendung kommt sowie Streitbeilegungsmechanismen, welche die ICANN für Streitigkeiten zwischen verschiedenen Gesuchstellern bzw. Inhabern eines Domainnamens innerhalb einer gTLD sowie im Verhältnis Gesuchsteller/Inhaber vs. Registerbetreiber vorgesehen hat). Diese Streitbeilegungsdienste werden ungefähr gleich funktionieren, wie der für .ch bereits bestehende, das heisst im Wesentlichen nach dem Grundgedanken und der rechtlichen Konzeption der Streitbeilegung, wie sie in unserem Land angewendet werden und damit bekannt sind.

Daneben werden auch hier schützenswerte Bezeichnungen des Bundes für diesen reserviert.

Wer als Registerbetreiberin (Registry) der neuen TLD .swiss fungieren soll, ist im Strategiepapier nicht enthalten. Ebenso fehlen Details zur Ausführung oder den technischen Anforderungen an .swiss-Domainnamen (Mindestlänge etc.).

Schweiz-Bezug

Welches sind die Ansprüche an den „Bezug zur Schweiz“? Wird es hier einzig eine formelle Prüfung geben, für die man Inhaber des Schweizerpasses oder einer Schweizer Postadresse sein muss? Die Voraussetzung einer Postadresse im jeweiligen Land bewährt sich kaum. Auch beispielsweise .eu-Domainnamen, bei denen eine Wohnadresse in einem Mitgliedsland erforderlich ist, können dank Mittelsmännern der einzelnen Registrierungsstellen problemlos von jedermann registriert werden. Auch ich besitze mehrere .eu-Domainnamen.

Oder soll es eine materielle Prüfung geben, bei der man seine Pläne mit der Internetadresse eine Kommission vorlegen muss? Aufgrund des erheblichen Zeitaufwands ist dies eher unwahrscheinlich.

Sunrise-Periode

Aus dem Strategiepapier geht zwar nicht direkt, aber immerhin indirekt hervor, dass für die Vergabe von .swiss-Domainnamen eine Sunrise-Periode geplant ist. In dieser haben die Inhaber von Kennzeichenrechten (Marken, Firmen) und später weitere Berechtigte die Möglichkeit, sich für einen Domainnamen zu bewerben, und müssen gleichzeitig ihre Berechtigung am Namen nachweisen. Werden mehrere Bewerbungen für denselben Domainnamen eingereicht, soll die Registerbetreiberin entscheiden, welcher Bewerbung den Vorzug zu geben ist. Eine Interessenabwägung gestaltet sich aber immer schwierig. So können identische Marken nebeneinander bestehen, wenn diese für verschiedene Waren- und Dienstleistungsklassen eingetragen sind. Untereinander sind die Kennzeichenrecht jedoch gleichwertig. Nach welchen Regeln soll die Interessenabwägung also ablaufen?

Ob danach auch die Inhaber von .ch-Domainnamen ohne registrierte Kennzeichen die Möglichkeit haben, den identischen .swiss-Domainnamen zu registrieren, wurde ebenfalls offengelassen.

Es ist zu begrüssen, dass für die Vergabe von .swiss-Domainnamen eine Sunrise-Periode durchgeführt werden soll. Das letzte Mal, bei der Einführung von Umlaut-Domainnamen im Jahr 2004, ging dies vergessen, was in der Folge zu Chaos und einer Überlastung der Server von SWITCH geführt hatte. Auch mir war es deshalb damals nicht gelungen, einen gewünschten Domainnamen zu registrieren.

Weiterführende Informationen: