Rechtsberatung

Jeder Domainname kann nur einmal vergeben werden, während Unternehmensnamen, Familiennamen, Markennamen etc. mehrfach nebeneinander existieren können. Je mehr Domainnamen registriert sind, desto weniger – und vor allem weniger attraktive – Domainnamen sind noch verfügbar.

Domainnamen werden in der Regel ohne materielle PrĂĽfung der Domainvergabestelle, in welcher die Rechtmässigkeit der Registrierung bzw. die Berechtigung am beantragten Domainnamen ĂĽberprĂĽft wird, sowie nach dem Prinzip „First come first served“ vergeben. Schon seit jeher erfolgten daher auch missbräuchliche bzw. rechtswidrige Registrierungen von Domainnamen.

Rechtliche Handhabe bieten das Kennzeichenrecht (Namensrecht, Firmenrecht, Markenrecht) und das Wettbewerbsrecht, welche unter gewissen Voraussetzungen eine Übertragung des Domainnamens auf den besser Berechtigten ermöglichen.

Das UDRP- bzw. ADRP-Schlichtungsverfahren der World Intellectual Property Organization WIPO bietet ein schnelles Verfahren mit einem klaren Ablauf sowie im Voraus bekannte Verfahrenskosten für einen Schlichtungsversuch und den Expertenentscheid. Bei der Registrierung oder Verlängerung eines .ch- oder .li-Domainnamens unterstellen sich die Registrierenden automatisch diesem Schlichtungsverfahren.

Gerne berate ich Sie bei Fragen oder Streitigkeiten im Domainnamenrecht sowie zur bestmöglichen Registrierung von Domainnamen zur Absicherung Ihrer Immaterialgüterrechte.